
Die Nummer des Kfz-Versicherungsvertrags ist nicht nur eine Verwaltungsreferenz unter vielen. Sie ist die eindeutige Kennung, die ein Fahrzeug, einen Versicherungsnehmer und einen Versicherungsschutz in den Systemen des Versicherers, des Fichier des Véhicules Assurés (FVA) und der Strafverfolgungsbehörden verbindet. Zu wissen, wo man sie schnell findet, auch seit dem Ende der papiernen grünen Karte, verhindert konkrete Probleme bei einem Unfallbericht, einer Kontrolle oder einer Abtretung.
Memo versichertes Fahrzeug und FVA: was die grüne Karte seit April 2024 ersetzt
Seit dem 1. April 2024 ist die papierne grüne Karte nicht mehr das Hauptnachweisdokument für in Frankreich zugelassene Fahrzeuge. Die Überprüfung der Versicherung erfolgt nun über das Fichier des Véhicules Assurés (FVA), das von den Strafverfolgungsbehörden in Echtzeit über das Kennzeichen eingesehen werden kann.
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Als Ersatz für die grüne Karte stellt der Versicherer ein Memo versichertes Fahrzeug aus. Dieses Dokument, ob papierbasiert oder digital, enthält die Informationen, die auf der alten grünen Karte standen, einschließlich der Vertragsnummer. Wir beobachten, dass viele Versicherte weiterhin ihre Nummer auf einem Dokument suchen, das nicht mehr existiert.
Konkret bedeutet das, dass man die Nummer des Vertrags der grünen Karte heute im Memo versichertes Fahrzeug, im Online-Kundenbereich des Versicherers oder in der jährlichen Fälligkeitserklärung nachsehen muss. Das Format der Nummer hat sich mit der Digitalisierung nicht geändert, nur das Medium hat sich gewandelt.
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Wo die Vertragsnummer zu finden ist: Feld 4 und alternative Dokumente
Auf der alten grünen Karte war die Vertragsnummer in Feld 4 angegeben, strukturiert in drei Blöcken: Ländercode (F für Frankreich), Versicherer-Code (3 oder 4 Ziffern, die die Gesellschaft identifizieren) und die spezifische Policennummer des Vertrags. Diese Struktur bleibt der Referenzrahmen, auch auf den neuen Dokumenten.
Mehrere Dokumente enthalten diese Nummer. Wir empfehlen, vorrangig diese Dokumente zu überprüfen:
- Das Memo versichertes Fahrzeug, das der Versicherer bei Abschluss oder Verlängerung in Papierform oder als PDF im Kundenbereich bereitstellt.
- Die Versicherungsbestätigung, die im Online-Bereich der Gesellschaft heruntergeladen werden kann und die Policennummer systematisch enthält.
- Die jährliche Fälligkeitserklärung, die per Post oder E-Mail zugestellt wird, in der die Nummer im Kopf oder im zusammenfassenden Block des Vertrags aufgeführt ist.
- Die besonderen Vertragsbedingungen, die bei Abschluss unterzeichnet werden und die Nummer bereits auf der ersten Seite angeben.
Wenn keines dieser Dokumente zugänglich ist, kann ein Anruf beim Kundenservice des Versicherers mit der Kennzeichen-Nummer und der Identität des Versicherungsnehmers helfen, die Referenz zu erhalten. Einige Versicherer zeigen sie auch direkt in der mobilen App an.
Vertragsnummer bei einem europäischen Unfallbericht: eine technische Verpflichtung
Bei einem Unfall verlangt der europäische Unfallbericht die Policennummer der beiden Parteien. Ohne diese Nummer ist das Dokument unvollständig und die Bearbeitung der Entschädigung kann sich verzögern, sowohl durch den gegnerischen Versicherer als auch durch Ihren.
Der Reflex, den man haben sollte: eine digitale Kopie des Memos versichertes Fahrzeug oder der Bestätigung im Telefon speichern. Ein am Straßenrand ausgefüllter Bericht ohne fehlende Vertragsnummer führt zu administrativen Hin- und Her zwischen den Gesellschaften, die die Bearbeitungszeiten verlängern.
Die Vertragsnummer dient auch dazu, den gegnerischen Versicherer schnell zu identifizieren, wenn dieser nicht klar erwähnt wird. Der im Verweis enthaltene Versicherer-Code (die 3 oder 4 Ziffern nach dem Ländercode) ermöglicht es, die Gesellschaft eindeutig zu ermitteln.
Fahrten ins Ausland: die Vertragsnummer bleibt unerlässlich
Die französische Digitalisierung über das FVA funktioniert im Ausland nicht. Um in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Staat, der die grüne Karten-Konvention unterzeichnet hat, zu fahren, ist ein lesbarer Versicherungsnachweis mit der Vertragsnummer erforderlich bei einer Kontrolle oder einem Schadensfall.
Der Versicherer kann auf Anfrage eine internationale Versicherungsbestätigung (ehemals internationale grüne Karte) ausstellen. Dieses Dokument enthält die Policennummer und gibt die abgedeckten Länder an. Wir empfehlen, es mindestens eine Woche vor der Abreise zu beantragen, da nicht alle Versicherer es in Echtzeit im Kundenbereich generieren.
Im Falle eines Unfalls außerhalb Frankreichs ist die Vertragsnummer die einzige Kennung, die der lokale Vertreter des Versicherers verwenden kann, um einen Fall zu eröffnen. Ohne sie wird der grenzüberschreitende Entschädigungsprozess erheblich komplizierter.

Vertragsnummer und Nummer der grünen Karte: die Unterscheidung, die man kennen sollte
Eine häufige Verwirrung besteht darin, die Nummer der grünen Karte mit der Vertragsnummer gleichzusetzen. Auf der alten grünen Karte war die Nummer in Feld 4 tatsächlich die Policennummer, nicht eine Nummer, die dem physischen Dokument zugeordnet ist. Die grüne Karte hatte keine Seriennummer, die sich von der Vertragsreferenz unterscheidet.
Diese Klarstellung ist wichtig, wenn ein Dritter (Werkstatt, Zulassungsdienst, Notar im Rahmen einer Erbschaft) nach der “Nummer der grünen Karte” fragt. Er erwartet in Wirklichkeit die Policennummer, die auf dem Memo versichertes Fahrzeug oder auf der Bestätigung steht.
Das Format bleibt von einem Versicherer zum anderen stabil: Länderkürzel, Gesellschaftscode, individuelle Nummer. Bei einem Wechsel des Versicherers ändert sich die Nummer vollständig. Bei einer einfachen Verlängerung beim gleichen Versicherer bleibt sie in der Regel identisch, es sei denn, es gibt wesentliche Änderungen am Vertrag (Hinzufügung eines Fahrers, Fahrzeugwechsel).
Das Verschwinden des Papiermediums hat die Logik der Identifizierung nicht verändert. Die Vertragsnummer behält genau die gleiche Funktion wie vor April 2024: Sie verbindet eindeutig einen Versicherten, ein Fahrzeug und einen Versicherungsschutz im System des Versicherers und im FVA.